Grundstück vermieten oder verpachten im Landkreis Harburg

Ob ein Grundstück vermietet oder verpachtet wird, hängt nicht allein von der Grundstücksart ab. Entscheidend ist, welche Nutzung vereinbart wird und welche Rechte der zukünftige Nutzer erhält.

Damit Sie Ihr Grundstück sachgerecht anbieten und geeignete Interessenten ansprechen, müssen Nutzungsmöglichkeiten, Vertragsart, Laufzeit, Entgelt und objektbezogene Besonderheiten frühzeitig eingeordnet werden.

Immobilien-Nordheide unterstützt Sie bei der Vorbereitung und Vermittlung. Die rechtliche Gestaltung eines individuellen Miet- oder Pachtvertrags bleibt einer entsprechend qualifizierten Rechtsberatung vorbehalten.

Weites grünes Feld mit Dorf im Hintergrund

Miete und Pacht fachlich unterscheiden

Bei der Vermietung wird dem Mieter der Gebrauch des Grundstücks für den vereinbarten Zweck überlassen.

Eine Pacht umfasst darüber hinaus das Recht, Erträge beziehungsweise Früchte aus der vertragsgemäßen Nutzung zu ziehen.

Die Bezeichnung des Vertrags allein entscheidet nicht über die rechtliche Einordnung. Maßgeblich sind die tatsächlich vereinbarten Rechte und Pflichten.

Deshalb wird zunächst geklärt:

  • welche Nutzung vorgesehen ist
  • welche Flächen und Einrichtungen überlassen werden
  • ob der Nutzer Erträge aus dem Grundstück erzielen darf
  • welche Laufzeit angestrebt wird
  • welche Pflichten übernommen werden sollen
  • welche behördlichen oder privatrechtlichen Einschränkungen bestehen

Bei komplexen, langfristigen oder wirtschaftlich besonders bedeutsamen Vereinbarungen ist der Vertrag durch einen entsprechend qualifizierten Rechtsberater zu erstellen oder zu prüfen.

Nutzung und Vertragsart richtig einordnen

Nicht jedes Grundstück eignet sich für jede Nutzung. Vor der Vermarktung wird deshalb betrachtet, welche Nutzung tatsächlich zulässig und praktisch umsetzbar erscheint.

Relevant sind insbesondere:

  • Lage und unmittelbares Umfeld
  • Grundstücksgröße, Zuschnitt und Topografie
  • vorhandene Zufahrt und gesicherte Erreichbarkeit
  • Erschließung und vorhandene Anschlüsse
  • derzeitige Nutzung
  • planungsrechtliche Rahmenbedingungen
  • Grundbuchbelastungen und Baulasten
  • Geh-, Fahr- und Leitungsrechte
  • Natur-, Landschafts- oder Baumschutz
  • mögliche Altlastenhinweise
  • vorhandene Gebäude oder Einrichtungen

Nicht abschließend geprüfte Nutzungsmöglichkeiten werden nicht als bereits genehmigt dargestellt.

Soweit erforderlich, werden Behörden, Planer, Vermessungsfachleute oder rechtliche Berater einbezogen.

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Grundstück, Unterlagen und Konditionen vorbereiten

Eine transparente Datengrundlage hilft Interessenten, Nutzung und wirtschaftliche Rahmenbedingungen realistisch zu beurteilen.

Je nach Grundstück werden insbesondere zusammengestellt:

  • Grundbuchauszug und Flurkarte
  • Flächen- und Lageangaben
  • Baulastenauskunft
  • Informationen zur Erschließung
  • Angaben zu Zufahrt und Wegerechten
  • Informationen zu Anschlüssen und Leitungen
  • Hinweise zu Schutzbestimmungen oder Altlasten
  • vorhandene Miet- oder Pachtunterlagen
  • Angaben zu mitüberlassenen Einrichtungen
  • gewünschte Laufzeit und Verfügbarkeit

Für die Festlegung des Miet- oder Pachtentgelts werden Lage, Größe, Nutzbarkeit, Ausstattung, Vertragsdauer und Nachfrage nach vergleichbaren Flächen berücksichtigt.

Ein allgemeiner Quadratmeterpreis reicht regelmäßig nicht aus. Das Entgelt wird auf die tatsächliche Nutzung und die vertraglichen Rahmenbedingungen abgestimmt.

Zwei Personen unterzeichnen Vertragsdokumente
Lächelndes Paar bei einem Beratungsgespräch

Geeignete Mieter oder Pächter gezielt ansprechen

Je nach Grundstück und Nutzung kommen unterschiedliche Interessentengruppen infrage. Dazu zählen beispielsweise private Nutzer, benachbarte Eigentümer, landwirtschaftliche Betriebe oder gewerbliche Nutzer.

Die Ansprache wird auf die tatsächlich mögliche und vorgesehene Nutzung abgestimmt.

Die Vermarktung umfasst abhängig vom Grundstück:

  • professionelle Aufbereitung der Grundstücksinformationen
  • geeignete Fotografien und Lagepläne
  • verständliche Beschreibung der Nutzungsmöglichkeiten
  • Ansprache vorgemerkter Interessenten
  • Veröffentlichung auf geeigneten Plattformen
  • Koordination von Besichtigungs- oder Ortsterminen
  • strukturierte Bearbeitung der Anfragen

Bei der Auswahl werden neben dem angebotenen Entgelt auch Nutzungsabsicht, wirtschaftliche Verlässlichkeit, gewünschte Laufzeit und besondere Bedingungen berücksichtigt.

Angebote vergleichen und Vermittlung abschließen

Eingehende Angebote werden strukturiert aufbereitet und gemeinsam mit Ihnen besprochen.

Berücksichtigt werden insbesondere:

  • Höhe des angebotenen Miet- oder Pachtentgelts
  • vorgesehene Nutzung
  • gewünschte Laufzeit
  • wirtschaftliche Voraussetzungen
  • notwendige Genehmigungen
  • besondere Bedingungen und Wünsche
  • vorgesehener Beginn des Vertragsverhältnisses

Sie entscheiden, mit welchem Interessenten die Vertragsverhandlungen fortgeführt werden.

Nach Ihrer Auswahl werden die vereinbarten persönlichen, wirtschaftlichen und grundstücksbezogenen Eckdaten für den Vertrag zusammengestellt. Die individuelle rechtliche Vertragsgestaltung erfolgt durch einen entsprechend qualifizierten Berater.

Soweit eine förmliche Übergabe vorgesehen ist, werden Zustand, Zugänge, Schlüssel, vorhandene Einrichtungen und übergebene Unterlagen in einem Übergabeprotokoll dokumentiert.

Grundstücksvermietung oder Verpachtung besprechen

So begleiten wir Sie von der ersten Nutzungseinordnung bis zum Abschluss der Vermietung oder Verpachtung.

Der Wert Ihres Grundstücks?

Hand tippt auf Taschenrechner auf einem Schreibtisch

Erst den Pachtwert ermitteln, dann die Pachthöhe festlegen – so schaffen Sie die Grundlage für eine erfolgreiche Verpachtung.

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