Grundstück verkaufen im Landkreis Harburg

Damit Sie das tatsächliche Potenzial Ihres Grundstücks überzeugend darstellen und Kaufangebote sicher beurteilen, müssen Nutzungsmöglichkeiten, Erschließung, Zuschnitt und mögliche Belastungen frühzeitig geklärt werden.

Ein Grundstück sollte nicht nur als Fläche angeboten werden. Entscheidend ist, welche Nutzung realistisch möglich erscheint und welche Eigenschaften für die jeweilige Käufergruppe relevant sind.

Für Sie bedeutet das: Interessenten erhalten eine klare Entscheidungsgrundlage, während ungeeignete Anfragen und spätere Missverständnisse reduziert werden. Über den Eigentümerreport verfolgen Sie die Vermarktungsaktivitäten und Rückmeldungen der Interessenten aktuell und transparent.

Was beim Grundstücksverkauf entscheidend ist

Eine fachgerechte Einordnung der Grundstückseigenschaften hilft Ihnen, die passende Preis- und Vermarktungsstrategie festzulegen.

Von besonderer Bedeutung sind:

  • Lage, unmittelbares Umfeld und Nachfrage
  • Grundstücksgröße, Zuschnitt, Ausrichtung und Topografie
  • Erschließung, Zufahrt und vorhandene Anschlüsse
  • bestehende Bebauung und mögliche Rückbaukosten
  • zulässige oder realistisch erscheinende Nutzung
  • Baulasten und Grundbuchbelastungen
  • Geh-, Fahr- und Leitungsrechte
  • bekannte Altlasten, altlastverdächtige Flächen oder sonstige Hinweise auf schädliche Bodenveränderungen
  • Natur-, Landschafts-, Baum- oder Denkmalschutz
  • weitere öffentlich-rechtliche oder privatrechtliche Einschränkungen

Ein klassisches Baugrundstück benötigt eine andere Positionierung als ein Grundstück mit Altbestand, eine Entwicklungsfläche oder eine Fläche mit eingeschränkten Nutzungsmöglichkeiten.

Damit Ihr Grundstück nicht mit unzutreffenden Erwartungen angeboten wird, richtet sich die Vermarktung nach dem tatsächlichen Charakter und dem belegbaren Potenzial der Fläche.

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Welche Nutzung und Bebauung ist möglich?

Je klarer die möglichen Nutzungen eingeordnet sind, desto besser planen Kaufinteressenten und desto belastbarer fallen eingehende Angebote aus.

Die Beurteilung ergibt sich unter anderem aus:

  • einem vorhandenen Bebauungsplan
  • der zulässigen Nutzungsart und Bebauungsdichte
  • der überbaubaren Grundstücksfläche
  • der Umgebungsbebauung
  • der möglichen Anzahl von Wohneinheiten
  • Zufahrt und Erschließung
  • einer möglichen Teilbarkeit
  • Natur-, Baum- oder Denkmalschutz

Nicht abschließend geprüfte Möglichkeiten werden nicht als bereits genehmigte Bebauung dargestellt.

Das schützt Sie vor falschen Erwartungen, unzutreffenden Versprechen und späteren Diskussionen im Verkaufsprozess. Gleichzeitig erhalten Kaufinteressenten eine seriöse Grundlage für weitere Prüfungen.

Bei weiterführenden Fragestellungen werden zuständige Behörden sowie Architekten, Planer, Vermessungsfachleute oder andere geeignete Experten einbezogen.

Grundstück und Unterlagen richtig vorbereiten

Vollständige und verständlich aufbereitete Grundstücksinformationen erleichtern Kaufinteressenten die Planung und erhöhen die Qualität eingehender Anfragen.

Die für die Vermarktung erforderlichen und im jeweiligen Fall verfügbaren Grundstücksunterlagen werden zusammengestellt. Vorhandene Dokumente werden gesichtet, geordnet und für die Vermarktung verständlich aufbereitet. Fehlende Informationen werden, soweit verfügbar und beschaffbar, bei den zuständigen Stellen angefordert.

Je nach Grundstück gehören dazu:

  • Grundbuchauszug und Flurkarte
  • Baulastenauskunft
  • Bebauungsplan oder sonstige planungsrechtliche Informationen
  • Angaben zur Erschließung
  • Informationen zu Leitungen und Anschlüssen
  • vorhandene Bau-, Vermessungs- oder Teilungsunterlagen
  • Auskunft aus dem Altlastenkataster beziehungsweise Altlastenauskunft
  • bekannte Hinweise auf schädliche Bodenveränderungen oder altlastverdächtige Flächen
  • Informationen zu Natur-, Landschafts-, Baum- oder Denkmalschutz
  • gegebenenfalls Auskunft zu einem möglichen Kampfmittelverdacht

Eine Eintragung oder ein Hinweis im Altlastenkataster wird nicht ohne weitere Prüfung als abschließend bestätigte Altlast dargestellt. Soweit weitergehende planungsrechtliche, bodenschutzrechtliche oder technische Untersuchungen erforderlich sind, erfolgt die Beurteilung durch die zuständigen Behörden oder entsprechend qualifizierte Fachleute.

Für Sie ergeben sich daraus:

  • weniger unklare oder ungeeignete Anfragen
  • besser vorbereitete Kaufinteressenten
  • nachvollziehbare Darstellung des Grundstückspotenzials
  • besser vergleichbare Kaufangebote
  • geringeres Risiko späterer Missverständnisse

Den Bodenrichtwert richtig einordnen

Eine sachgerechte Einordnung des Bodenrichtwerts schützt Sie davor, den Angebotspreis ausschließlich aus Grundstücksfläche und Richtwert abzuleiten.

Der Bodenrichtwert bietet eine wichtige Orientierung für Grundstücke innerhalb einer bestimmten Bodenrichtwertzone. Er entspricht jedoch nicht automatisch dem Marktwert des konkreten Grundstücks.

Abweichungen entstehen insbesondere durch:

  • Lage innerhalb der Bodenrichtwertzone
  • Größe, Zuschnitt und Topografie
  • Erschließungszustand
  • tatsächliche Bebaubarkeit
  • bestehende Bebauung und Rückbaukosten
  • Rechte und Belastungen
  • Bodenbeschaffenheit
  • besondere Lagevor- oder -nachteile

Damit Sie den Angebotspreis nachvollziehbar festlegen, wird das Grundstück als Ganzes betrachtet und mit der aktuellen Nachfrage auf dem regionalen Markt verbunden.

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Die passende Käufergruppe für Ihr Grundstück

Eine gezielte Käuferansprache erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass eingehende Angebote zum tatsächlichen Potenzial und zu Ihren Verkaufszielen passen.

Je nach Lage, Größe und Nutzungsmöglichkeit ist Ihr Grundstück für unterschiedliche Erwerber interessant:

  • private Bauherren
  • Eigentümer benachbarter Grundstücke
  • Bauträger und Projektentwickler
  • Kapitalanleger
  • landwirtschaftliche oder gewerbliche Erwerber

Die Vermarktung wird auf das belegbare Potenzial und die passende Zielgruppe abgestimmt. Vorgemerkte Interessenten werden ebenso angesprochen wie ausgewählte private oder gewerbliche Käufer.

Eingehende Kaufangebote werden nicht nur nach dem Kaufpreis beurteilt. Auch der Finanzierungsstand, besondere Bedingungen und Wünsche, die geplante Nutzung sowie der vorgesehene Zeitplan werden berücksichtigt. Die Angebote werden strukturiert aufbereitet und gemeinsam mit Ihnen besprochen.

Nach Ihrer Entscheidung für einen Käufer übermitteln wir dem ausgewählten Notariat alle erforderlichen persönlichen und grundstücksbezogenen Angaben, die getroffenen Absprachen sowie die für den Kaufvertrag relevanten Besonderheiten. In Abstimmung mit den Vertragsparteien veranlassen wir beim ausgewählten Notariat die Erstellung des Kaufvertragsentwurfs und begleiten die weitere Kommunikation.

Nach vollständiger Kaufpreiszahlung und sobald die vertraglichen Voraussetzungen erfüllt sind, begleiten wir den vereinbarten Besitzübergang. Soweit eine förmliche Übergabe erforderlich ist, werden der Zustand des Grundstücks, vorhandene Schlüssel, Zufahrts- oder Zugangseinrichtungen sowie übergebene Unterlagen in einem Übergabeprotokoll festgehalten.

So begleiten wir Sie vom ersten Vermarktungsschritt bis zum vollständigen Abschluss des Grundstücksverkaufs.

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